Login

Rückbildungskurse

Rückbildung tagsüber
RBK-1974 | Rückbildung nach Cantieni 8 x 90 Min. (0nline)
31.01.2024 - 27.03.2024
  • Mittwoch 10:30 - 12:00
Präventionskurs nach §20


Kosten: 135 € (Zuschuss der gesetzl. Krankenkassen von ca. 80% ist möglich)

Derzeit werden die Kurse online durchgeführt. 

Ab 6-8 Wochen nach der Geburt kannst Du normalerweise mit einem Rückbidungskurs beginnen. Bei   Wundheilungsstörungen, o.ä., kann auch ein späterer Zeitpunkt sinnvoll sein, Deine Hebamme wird Dir hierzu genaues sagen.

Inhalt:


Wir trainieren die inneren Schichten des Beckenbodens, vernetzt mit den tief liegenden Muskeln der Hüfte, des Bauches und des Rückens, bei exakter Ausrichtung des Körpers von den Zehen bis zum Kopf.

- Wie spanne ich sinnvoll meinen Beckenboden an? Was ist wirklich effektiv) (Korrekturen)
- Wie kann ich meinen Beckenboden im Alltag unterstützen?
- Anwendungen von Cantienica
®
- Prinzipien (gesunde Aufspannung des Rückens) beim Training und im Alltag

- wie trainiere ich meine Bauchmuskeln trotz Rectusdiastase ?

- Rücken / Schultern / Nacken lockern und stärken

- Erwärmung zu Beginn und Entspannung / Ausrollen am Ende des Kurses

- Babys dürfen gern dabei sein aber vielleicht findest du auch eine Betreuung um diese Zeit ganz für Dich zu haben

 

Was brauchst Du für den Kurs ?

- Hocker oder Stuhl

- Gymnastikmatte

- evtl. ein leichtes Theraband und einen Tennisball zum ausrollen (ein kleiner Faszienball geht zur Not auch )

- Lust auf Bewegung :)

 

Wichtig: Dieser Kurs wird nicht automatisch von der Krankenkasse übernommen, er muss zunächst selbst bezahlt werden und wird anschließend evtl. von Deiner Krankenkasse bezuschusst.

Erstattung der Krankenkassen:

Anerkannte Präventionskurse nach § 20 SGB bekommen einen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Zuschuss ist bei jeder Krankenkasse individuell geregelt. Wir empfehlen, die genauen Konditionen vor Buchung des Kurse bei Deiner Krankenkasse zu erfragen.

Nach Beendigung des Kurses und einer mindestens 80%igenTeilnahme wird eine Bescheinigung für die Krankenkasse ausgestellt, mit der der Zuschuss beantragt werden kann.